Hand aufs Herz:
Mit guten, gleichberechtigten Partnern an der Seite und gemeinsamen Zielen gewinnt man an Stärke.
KERAMIK-ORION ist das Eigentum aller Gesellschafter, alle Mitglieder profitieren von den strategischen Vorteilen der leistungsstarken Einkaufskooperation, vom menschlichen Miteinander und der Zusammenarbeit
auf Augenhöhe.
Als Team erfolgreich sein. Das ist unsere Philosophie – mit allem, was dazugehört.
In der Gemeinschaft unabhängiger Spezialisten steigern Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihren Erfolg auf dem Markt. In Ausschüssen und in der Gremienarbeit können Sie aktiv mitbestimmen.
Der Einkauf im Verbund verschafft Ihnen weltweit hervorragende Konditionen bei namhaften Herstellern in den Bereichen Fliesen, Naturstein, Designböden, Holzbodenbelägen, Bauchemie und Zubehör.
Gemeinschaftsangebote wie Werbemaßnahmen, Eigenmarkenkauf, logistische Unterstützung oder Hilfe bei Großaufträgen nutzen Sie freiwillig, wenn Sie sie benötigen.
Bei aller Professionalität pflegen wir ein familiäres Miteinander. Dazu trägt auch unsere schlanke wie kosteneffiziente Organisationsstruktur bei.
Das höchste Organ der KERAMIK-ORION ist die Gesellschafterversammlung. Sie findet zweimal pro Jahr in der Nähe eines Gesellschafters statt. Hier werden Beschlüsse gefasst und der Arbeitsrahmen der Geschäftsstelle sowie der Ausschüsse festgelegt.
Außerdem finden Sie die Möglichkeit des Austauschs mit Gleichgesinnten und neue Inspiration durch Ausstellungsbesichtigungen anlässlich der Versammlungen.
Ihr Geschäft hat viele Facetten und als Unternehmer haben Sie zahlreiche Herausforderungen zu meistern.
Die gute Nachricht: Wir sind Punkt für Punkt an Ihrer Seite.
Der Vorstandsvorsitzende und ein Stellvertreter aus den Reihen der Gesellschafter vertreten unsere Kooperation bei Lieferanten, Behörden und Institutionen. Ihre Kernaufgabe ist der Ausbau unserer Marktposition.
Das Beratungs- und Kontrollorgan der Geschäftsleitung besteht zu 100 % aus Gesellschaftern. Der Aufsichtsrat wird durch die Gesellschafterversammlung für jeweils 5 Jahre gewählt. Seine Aufgaben sind im Gesellschaftervertrag geregelt.